Teure Baumängel: Welche Rechte haben Bauherren?

Bauschaden Risse

Das Eigenheim gehört für die Mehrzahl der Bauherren zu den teuersten Projekten überhaupt – entsprechend gravierend können sich mögliche Baumängel auswirken, wenn diese unentdeckt bleiben oder aus anderen Gründen nicht reklamiert werden. Wie lassen sich Bauschäden erkennen und reklamieren?

Wann die Bauunternehmer haften

Die Rechtslage ist eindeutig: Mängel, die im Abnahmeprotokoll festgehalten wurden oder auch erst nach der Abnahme auftreten, sind vom Bauunternehmer zu beseitigen, ohne dass zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden – im Gegenteil. Je nach Beeinträchtigung der Nutzung ist es sogar denkbar, dass ein Schadensersatz gezahlt werden muss. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein undichtes Fenster für Feuchtigkeitseintritt und in der Folge Schäden am Parkettboden verantwortlich ist. Zu entscheiden, wie die Mängel behoben werden, obliegt der ausführenden Firma – und hier begehen die Bauherren typischerweise einen teuren Fehler: Wird die Mängelbeseitigung in eigener Regie durchgeführt oder ein anderes Unternehmen beauftragt, besteht kein Anspruch auf die Übernahme der Kosten. Sorgen die Eigenleistungen dafür, dass der Bauunternehmer nur noch geringe Aufwendungen zu tragen hat, hat der Bauherr keinen Anspruch auf eben jene Ersparnis.

Baumängel feststellen: unbedingt Experten zurate ziehen

Zunächst sollte aber einmal die Frage gestellt werden, wie sich ein Baumangel feststellen lässt und was überhaupt aus juristischer Sicht als Mangel gilt. Um eine hohe Trennschärfe sicherzustellen, sollte die Baubeschreibung so detailliert wie möglich ausfallen. Nach können auch Details wie die zu helle Wandfarbe oder eine geringfügig zu dünne Dämmung reklamiert werden. Doch selbst wenn hier keine präzisen Festlegungen getroffen wurden, müssen sich die Bauunternehmer an die sogenannten „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ halten. Konkret handelt es sich dabei um Festlegungen, die durch Handwerksverbände und Hersteller getroffen werden, worunter auch geltenden Normen fallen. Zudem sind die Handwerker verpflichtet, die Rahmenbedingungen für ihre Arbeit zu überprüfen. Gipser müssen beispielsweise prüfen, ob das Mauerwerk überhaupt als Untergrund für den Putz geeignet ist. Im Umkehrschluss bedeutet dies: War die Mauer noch nicht abschließend durchgetrocknet, kann sich der Gipser keinesfalls auf das für das Mauerwerk verantwortliche Unternehmen berufen. Mit diesem Wissen sollte nach jedem größeren Bauabschnitt eine Überprüfung stattfinden. Es ist mindestens ratsam, bei möglichen Ungereimtheiten die Baubeschreibung zu prüfen und einen Fachmann zurate zu ziehen. Idealerweise wird die Begehung des Baus zusammen mit einem unabhängigen Gutachter von TÜV oder Dekra durchgeführt. Typische Schäden finden sich hier mit einer lückenhaften Außenisolierung, mangelhaft ausgeführten Erdarbeiten sowie unebenen Böden und Wänden. Klaffende Lücken im Dämmmaterial sorgen dafür, dass der Wärmeschutz sein volles Potenzial nicht entfalten kann. Risse im Putz mögen als „Schönheitsfehler“ abgetan werden, führen aber schnell zu Feuchtigkeitseintritt. Typisch, wenngleich auch leicht zu bemerken, sind undichte Dächer. Außerdem ist es ratsam, die Maße mit den Grundrissplänen abzugleichen. Die Behebung möglicher Baumängel ist zumeist mit hohen Kosten verbunden, deshalb auf eine Reklamation keinesfalls verzichtet werden sollte. Die Investition in einen Fachmann sowie mögliche Fachliteratur ist deshalb eine gute Entscheidung. Der Ratgeber „Baumängel und Bauschäden erkennen und erfolgreich reklamieren“ aus dem Haufe-Verlag legt seinen Schwerpunkt auf die genannten Themen – und gibt gleichzeitig Tipps, wie auf eine außergerichtliche Einigung hingewirkt werden kann.

Langer Rechtsstreit für Bauherrn problematisch

Ein weiteres Problem besteht leider häufig darin, dass die Bauunternehmen der Pflicht zur Mängelbeseitigung nicht nachkommen wollen oder die Verantwortlichkeit strittig ist. Selbst wenn die Erfolgsaussichten vor Gericht hoch sind, ist ein langer Rechtsstreit für den Bauherrn zermürbend: Denn die Behebung von Undichtigkeiten kann nicht unbegrenzt herausgezögert werden; häufig ist ein weiterer Baufortschritt vor der Mängelbeseitigung gar nicht möglich. Es zeigt sich also: Baumängel beim Eigenheim sind ein kritisches Thema. In der Regel geht es um viel Geld, zudem ist das Haus zumeist ein individuelles Bauprojekt – was das Risiko von Fehlern und Konstruktionsmängeln noch erhöht. Grund genug, sich ein wenig intensiver mit diesem Thema auseinanderzusetzen.

Foto: Verband Privater Bauherren e. V.

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